Das Strafrecht ist ein diffiziles Rechtsgebiet, dass ein Teil des öffentlichen Rechts darstellt. Manche Menschen nennen dieses Rechtsgebiet auch Kriminalstrafrecht. Zu unterscheiden sind klassischerweise Erwachsenen- und Jugendstrafrecht. Das Jugendstrafrecht findet bei Jugendlichen und Heranwachsenden Anwendung. Es ist möglich, dass der potenzielle Straftäter schon die Volljährigkeit erreicht hat, aber das Jugendstrafrecht trotzdem noch greift. Grund könnte zum Beispiel eine sogenannte Reifeverzögerung sein, die ein Gutachter attestiert hat. Generell ist das Jugendstrafrecht so ausgelegt, dass grundsätzlich großer Wert auf erzieherische Maßnahmen gelegt wird. Sollte es zu einer Verurteilung im Jugendstrafrecht kommen, ist die verhängte Strafe in der Regel eine ganz andere, als sie es im Erwachsenenstrafrecht wäre.Ob Jugendlicher oder Erwachsener: Sollte es zu einer strafrechtlichen Verfolgung kommen, ist es absolut notwendig, einen erfahrenen Anwalt an der Seite zu haben. Falls bei einer eventuellen Verurteilung eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verhängt werden könnte, kann ein Pflichtverteidiger gestellt werden.

Vorladung oder Anklageschrift erhalten? Sofort einen Fachanwalt hinzuziehen

Nur wenige Menschen machen sich darüber Gedanken, was es bedeutet, eine Anklageschrift zugestellt zu bekommen. Oft kommt es tatsächlich vor, dass nur ein missgünstiger Nachbar dahintersteckt, der sich etwas ausdenkt, um seinem Unmut freien Lauf zu lassen. Selbst wenn dem so sein sollte, ist es trotzdem ratsam, grundsätzlich vor einer Vernehmung den Rat eines fachkundigen Anwalts in Anspruch zu nehmen. Der Rechtsanwalt ist in der Lage Akteneinsicht zu nehmen und seinen Mandanten auf die Vernehmung vorzubereiten.Nach der Akteneinsicht wird der Anwalt seine Einschätzung geben. Er kann sagen, dass es besser ist, die Aussage zu verweigern beziehungsweise er begleitet seinen Mandanten zu der Vernehmung. Oder der Anwalt setzt von vornherein einen Schriftsatz mit den wesentlichen Punkten auf und entkräftet die Vorwürfe.

Nichts dem Zufall überlassen

Es ist niemandem zu raten, ohne vorherige Konsultation eines Anwalts zu einer Vernehmung zu gehen. Im Normalfall weiß man noch nicht einmal, was einen erwartet, da in der Ladung meistens nur vage Andeutungen gemacht werden. Hat der Anwalt allerdings schon vorher Akteneinsicht beantragt, weiß der Beschuldigte, um wen oder was es sich überhaupt handelt.Da es im Strafrecht zu empfindlichen Strafen kommen kann, sollte nichts dem Zufall überlassen werden. Selbst wenn es zu einer Verurteilung kommen sollte, wird der Fachanwalt für Strafrecht beispielsweise prüfen, ob die Höhe des Tagessatzes berechtigt und das Strafmaß angemessen ist, oder er wird seinem Mandanten raten, gegen den Strafbefehl/das Urteil in einer weiteren Instanz anzugehen.

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