Das Sozialrecht ist Teil des öffentlichen Rechts. Es enthält die Vorschriften, welche der Realisierung der verfassungsrechtlichen Zielbestimmung des Staates, einen Sozialstaat zu errichten, zuträglich sind.

In Artikel 20 I des Grundgesetzes ist der Auftrag des Staates, das Sozialstaatsprinzip zu wahren, verankert. Zur Erfüllung dieses Auftrages wurde dieses Recht, im Wesentlichen definiert durch die Sozialgesetzbücher (SGB I – XII), entwickelt.

Die tragenden Säulen sind die prägenden Gedanken der sozialen Gerechtigkeit und der sozialen Sicherheit. Diese sollen dafür Sorge tragen, dass jedem Staatsbürger ein menschenwürdiges Dasein ermöglicht wird. Des Weiteren soll dieses Rechtsgebiet vor typischen, sozialen und existenzbedrohenden Risikofaktoren schützen.

Zu solchen Faktoren gehören zum Beispiel die Arbeitslosigkeit und der Verdienstausfall wegen Krankheit. Das Rechtsgebiet soll zudem auch sicherstellen, dass Benachteiligten wie kranken und behinderten Menschen eine unabhängige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglich ist. Dies ist nur ein kleiner Auszug der Regelungsintentionen aus diesem Wissensgebiet.

 

Was sind die wesentlichen Inhalte und wer ist für die Klärung von Streitfällen zuständig?

 

Die wesentlichen Inhalte sind unter anderem die Arbeitsförderung, das Behindertenrecht, die Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung), die Kinder- und Jugendhilfe, Kindergeld, Wohngeld, Elterngeld, BAföG, Sozialhilfe und soziale Entschädigungen. Darunter fällt das Kriegsopfer- und Gewaltopferentschädigungsrecht.

Für die Klärung von Streitfällen sind die Sozialgerichte verantwortlich. Dadurch wird deutlich, dass das Sozialrecht einer eigenen Gerichtsbarkeit mit speziellen Vorschriften unterliegt. Diese Verfahrensvorschriften werden durch das Sozialgerichtsgesetz (SGG), dem SGB I und SGB X geregelt.

 

Ein Anwalt für Sozialrecht ist immer die erste Wahl

 

Das Sozialrecht regelt viele alltägliche Vorgänge und tangiert somit jeden Staatsbürger und die Wahrscheinlichkeit, einmal in einen Fall verwickelt zu werden, der das Sozialgericht bemüht, ist relativ groß. Sollten Sie mit einer derartigen Problemsituation konfrontiert sein, ist es ratsam, sich von einem Fachanwalt für Sozialrechtsangelegenheiten beraten und gegebenenfalls vor Gericht vertreten zu lassen.

Durch seine berufliche Spezialisierung ist ein Fachanwalt mit den aktuellen Entwicklungen und Änderungen im Sozialrecht bestens vertraut und kann Ihnen somit effizient und hilfreich zur Seite stehen. Die frühzeitige Kontaktaufnahme zu einem Experten auf diesem Rechtsgebiet erspart Ihnen eventuell Verfahrensfehler, die sich negativ vor dem Sozialgericht auswirken können.

Das Einhalten von Fristen spielt dabei eine besonders relevante Rolle und hat enormen Einfluss auf die Tendenz im Gerichtsverfahren. Ein qualifizierter Fachanwalt mit beruflicher Erfahrung und sehr guten kommunikativen Fähigkeiten kann Sie in Ihrem Sinne nach bestem Wissen und Gewissen vertreten und erspart Ihnen womöglich eine kostenintensive, negative Überraschung vor dem Sozialgericht.

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